ZEITPUNKT FÜR UMSETZUNG VON IVU-RICHTLINIE BENENNEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-um) Wann die europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) umgesetzt wird, will die F.D.P. in Erfahrung bringen.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/2731) erkundigt sich die Fraktion danach, welche direkt geltenden Regelungen der IVU-Richtlinie im Einzelnen in Kraft getreten sind und wie sie sich auf Genehmigungsverfahren von Industrieanlagen auswirken werden.
Gegenstand der Anfrage ist auch, welche zusätzlichen Anforderungen dadurch für Anlagenbetreiber entstünden.
Ferner soll die Regierung darüber Auskunft geben, auf welcher Grundlage die Behörden derzeit immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilen und wie die Antragsteller über die Gesetzeslage informiert worden sind.
Nach Angaben der F.D.P. ist die Frist zur Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht am 30. Oktober 1999 abgelaufen, ohne dass die Bundesregierung tätig geworden sei.
Deshalb trete nun die europäische Richtlinie direkt in Kraft, die Umweltverschmutzung bei bestimmten industriellen Tätigkeiten vermeiden und vermindern soll.
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