KRITERIEN FÜR DIE KULTURFÖRDERUNG DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-ku) Die Kriterien für die Kulturförderung im Rahmen des Paragrafen 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/2831) gemacht.
Sie erläutert darin, der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Michael Naumann, habe vorgeschlagen, einige Kultureinrichtungen der "Vertriebenenverbände" zusammenzulegen und deren Mittel zu kürzen.
Seine Kürzungsvorschläge im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes habe der Staatsminister damit begründet, dass "Kulturarbeit" sich auch den veränderten historischen Lagen seit der Zeitenwende in Osteuropa anpassen müsse.
Dieses sei der Tenor des von Naumann vorgelegten 15-seitigen Konzeptpapiers zur Kulturförderung nach Paragraf 96 vom Mai 1999 gewesen.
Die PDS erläutert weiter, der Haushaltsplan der Bundesregierung sehe für das Jahr 2000 rund 2,5 Millionen DM für die institutionelle Förderung der Vertriebenen vor.
Ergänzt werde dies durch den Betrag von 41,48 Millionen DM für "Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Vertriebenen".
Dieser Posten sei 1999 noch mit 38,41 Millionen DM veranschlagt worden. In den letzten Amtsjahren der christlich-liberalen Bundesregierung hätten diese Mittel die Marke von 30 Millionen DM nie überstiegen.
Vor diesem Hintergrund will die Oppositionsfraktion erfahren, mit welchen Beträgen die Bundesregierung im Jahr 2000 den Bund der Vertriebenen (BdV) unterstützen wird und mit welchen Mitteln er in den letzten zehn Jahren aus dem Bundeshaushalt gefördert wurde.
Von Interesse ist ferner, wie die Mittel nach Paragraf 96 insgesamt gekürzt wurden und welche einzelnen Haushaltstitel dabei von Kürzungen betroffen waren.
Gesagt werden soll auch, ob einzelne Haushaltstitel erhöht wurden und ob es zutrifft, dass der Göttinger Arbeitskreis e.
V. im Jahr 2000 mit 1,18 Millionen DM unterstützt wird, was eine Erhöhung gegenüber 1999 um 120.000 DM darstelle.
Sollte es eine solche Erhöhung geben, so die PDS, soll die Regierung darlegen, aus welchen Gründen sie erfolgte und worin sie die besondere Förderungswürdigkeit des Göttinger Arbeitskreises sieht.
Informieren soll die Regierung auch darüber, ob die Tätigkeit dieses Vereins vom Bundesrechnungshof geprüft wurde und welche Ergebnisse diese Prüfung gegebenenfalls erbrachte.
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