STABILISIERUNGSMODELL FÜR DIE VEAG BEFÜRWORTET (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ein Stabilisierungsmodell für die Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft (VEAG) in den neuen Bundesländern in diesem Jahr zustande kommt.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/2981) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2833) mit. Nach Fraktionsangaben hatten sich die westdeutschen Stromkonzerne im Oktober 1999 verpflichtet, den von der VEAG erzeugten Braunkohlestrom zu Herstellungskosten abzunehmen und zu Marktpreisen zu verkaufen.
Diese Stabilisierungsmodell sollte in diesem Jahr in Kraft treten, sei jedoch bisher nicht umgesetzt worden.
Laut Bundesregierung wäre bei einem Zustandekommen des Modells eine ausreichend hohe Braunkohleverstromung über die garantierte Abnahme und Vermarktung des Braunkohlestroms durch die Anteilseigener der VEAG gewährleistet.
Eine Braunkohleschutzklausel als gesetzliche Übergangsregelung wäre dann verzichtbar, so die Regierung.
Im Zuge des Stabilisierungsmodells seien Verhandlungen vorgesehen, um die Privatisierungsverträge für die VEAG und die Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) anzupassen.
Die Anteilseigener der VEAG sind aus der Sicht der Bundesregierung weiterhin in der Pflicht, ihre mit den Privatisierungsverträgen übernommene Verpflichtung zur Verstromung der ostdeutschen Braunkohle auch unter den Bedingungen des liberalisierten Strommarktes zu erfüllen.
Auf Vorschläge an die Anteilseigner, ihr Eigentum an die Bundesrepublik zurückzugeben, falls sie mit dauerhaften Verlusten bei der VEAG rechnen sollten, hätten sie bislang nicht reagiert.
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