NUTZUNGSENTGELTE FÜR ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE NICHT ERHÖHEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-re) Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke in den neuen Bundesländern sollen bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung für diesen Bereich nicht mehr erhöht werden dürfen.
Die Bundesregierung müsse unverzüglich Maßnahmen für ein derartiges Moratorium einleiten, verlangt die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/3121).
Die Abgeordneten erläutern, eine gerechte Lösung dieses Problems, welche die Interessen von Eigentümern und Nutzern gleichermaßen berücksichtige, sei nach wie vor nicht erreicht.
Vielmehr würden mittlerweile teilweise Nutzungsentgelte eingefordert, die über den in den alten Bundesländern üblichen Werten lägen.
Diese könnten deshalb nicht mehr als "angemessen" im Sinne der Nutzungsentgeltverordnung betrachtet werden.
Sie liefen vielmehr auf den Versuch hinaus, die Nutzer der Grundstücke mit finanziellen Mitteln zu vertreiben.
Da die Bundesregierung sich außerstande erklärt habe, der Aufforderung des 13. Deutschen Bundestages nachzukommen, bis zum 30. Juni 1999 einen Bericht über die Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung sowie notwendigen Änderungen vorzulegen, sei mit etwaigen Neuregelungen vor dem zweiten Halbjahr 2000 nicht zu rechnen.
Angesichts dieses Sachstandes ist es der Oppositionsfraktion zufolge unbillig, die Nutzer erneuten Entgelterhöhungen auszusetzen, bevor eine Neufassung der Verordnung verabschiedet und in Kraft getreten ist.
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