PRIVATISIERUNGSFRIST BEI ALTSCHULDENHILFE ABKÜRZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MAR-fi) Das Ende der Privatisierungsfrist soll vom 31. Dezember 2003 auf den 31. Dezember 2000 vorverlegt werden, schlägt die F.D.P.-Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 14/3209) zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vor.
Nach Ansicht der Liberalen steht der Aufwand für den Vollzug des Altschuldenhilfe-Gesetzes inzwischen in keinem Verhältnis mehr zu den noch zu erwartenden Privatisierungen im Bereich der Wohnungswirtschaft der neuen Bundesländer.
Die bis zum 31. Dezember 2003 datierte Frist habe sich für die Wohnungsunternehmen, die die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen und die damit verbundene Privatisierungsauflage nicht erfüllt haben, als zu lang erwiesen.
Gleichzeitig stehe die Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern vor erheblichen unverschuldeten strukturellen Problemen, die sich in hohen Leerstandsraten äußern.
Der Gesetzentwurf der F.D.P. sieht neben der Fristverkürzung deshalb auch vor, sich im Falle zu vertretender Nichterfüllung der Privatisierungsauflage zu Gunsten des Erblastentilgungsfonds freikaufen zu können.
Bei der Bemessung des Freikauf-Betrags solle das um drei Jahre vorgezogenen Fristende berücksichtigt werden.
Nach dem Willen der Liberalen sollen die Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Lage künftig Sicherheit über die Entlastung restitutionsbehafteter Wohnungsbestände erhalten.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer vollständigen Entschuldung eingeführt werden, wenn es sich um strukturellen Leerstand von mehr als fünf Prozent des Bestandes handelt und die Unternehmen einen Plan zur Verwendung nachweisen.
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