BUSSGELDSENATE MIT NUR EINEM RICHTER AMTIEREN LASSEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Bußgeldsenate an Oberlandesgerichten sollen künftig nur noch mit einem einzelnen Richter besetzt sein, wenn über Ordnungswidrigkeitsverfahren entschieden wird.
Nur noch in Ausnahmefällen sollen in solchen Fällen diese Senate mit drei Richtern besetzt sein. Dies strebt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf 14/3204) an und möchte zu diesem Zweck das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ändern.
Unter Verweis darauf, dass gerade Entscheidungen über Fahrverbote im Straßenverkehr den Großteil der Rechtsbeschwerden ausmachten, strebt die Länderkammer in Umkehr des bisherigen Regel-Ausnahme-Prinzips an, dass eine solche Dreierbesetzung nur noch in wirklich bedeutenden Fällen erfolgt.
Die Bundesregierung erklärt dazu, sie prüfe gegenwärtig die Möglichkeit einer umfassenden Reform des Strafverfahrensrechts.
Punktuelle Änderungen sind nach ihrer Auffassung nicht für sinnvoll. Das gelte auch mit Blick auf die gerade erst in Kraft getretene Regelung zur Gerichtsbesetzung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Übrigen die Eingriffsschwere des Fahrverbots betone.
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