ALTERNATIVEN FÜR DIE KONVERSION DES ZIVILDIENSTES ENTWICKELN (ANTRAG)
Berlin: (hib/MAR-fa) Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, mittel- und langfristige Alternativen für die Konversion des Zivildienstes zu entwickeln und bis spätestens 30. November 2001 einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
Die PDS hat dazu einen Antrag ( 14/3563) vorgelegt. Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs solle durch eine "Kommission Zukunft der sozialen Arbeit" unter Federführung des Familienministeriums begleitet werden.
In der Begründung stellt die Fraktion fest, mit der gesellschaftlichen Debatte über eine drastische Verkürzung des Wehrdienstes, den Forderungen nach ersatzloser Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und aller Zwangsdienste und mit der Kürzung der Haushaltsmittel ist der Zivildienst substanziell in Frage gestellt.
Der Rolle als "Wehrersatzdienst" werde er künftig kaum noch gerecht werden. Nicht nur die Sinnhaftigkeit von Wehrdienst, sondern auch die von "Wehrersatzdienst" stehe grundlegend zur Disposition, so der Antrag.
Eine Konversion des Zivildienstes müsse in eine Stärkung und Modernisierung der sozialen Arbeit einmünden, wobei jegliche Art von Zwangsdiensten, wie etwa ein soziales Pflichtjahr für Jugendliche, strikt abzulehnen sei.
Nach dem Willen der PDS soll die Bundesregierung auch kurzfristig Maßnahmen treffen, mit denen gewährleistet wird, dass Leistungen, die bis zum Inkrafttreten des Haushaltssanierungsgesetzes Ende 1999 durch den Zivildienst erbracht und gesichert wurden, spätestens ab Oktober 2000 wieder in vollem Umfang gewährleistet werden können.
Daneben erwartet die Fraktion von der Regierung unter anderem die Einrichtung einer Ombudsstelle Zivildienst, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Entwicklung des "Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors" sowie die Einführung des so genannten Arbeitgeber- oder Assistenzmodells, das Behinderten ermögliche, die Hilfen und Assistenzleistungen auf der Grundlage eines bedarfsdeckenden "persönlichen Budgets" selbst zu gestalten.
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