STUDENTENVERBÄNDE NICHT TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fa) Studentenverbände können nach den von den Bundesländern aufgestellten Kriterien nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3494) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3356) fest.
Das Erscheinungsbild studentischer Verbände sei nicht einheitlich. Sie widmeten ihre Arbeit überwiegend hochschulpolitischen Fragestellungen. Jugendpolitische Aufgaben nähmen demgegenüber nur untergeordneten Raum ein.
Die F.D.P. hatte sich nach der Förderung von Studentenverbänden aus dem Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes (KJP) erkundigt.
Nach Angaben der Regierung können studentische Verbände jedoch nach den Richtlinien des KJP gefördert werden, wenn sie Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wahrnehmen.
Im Jahre 1999 hätten zwölf Studentenverbände Fördermittel aus dem KJP erhalten. Laut Antwort stellen Förderungen aus dem KJP keine gleichbleibenden Dauerleistungen dar.
Vielmehr sei unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, der aktuellen jugendpolitischen Schwerpunkte sowie der Inhalte der Anträge jährlich über die Förderanträge neu zu entscheiden.
Ein vom Familienministerium erarbeiteter Entwurf zur Weiterentwicklung der Richtlinien des KJP werde zurzeit mit den bundeszentralen Trägern der Jugendhilfe erörtert, so die Regierung.
Er sehe vor, die studentische Verbandsarbeit nicht mehr als eigenständiges Unterprogramm des KJP aufzuführen.
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