ASYLPRAXIS MUSS SITUATION IM KONGO BERÜCKSICHTIGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Unter Hinweis auf chaotische Gewaltzustände im Kongo hat die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3582) die Bundesregierung gefragt, welche Auswirkungen dies auf die bundesdeutsche Praxis bei Asylgewährungen oder Abschiebungen hat.
Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf internationale Berichte, wonach sich seit dem Sommer 1998 insgesamt sieben Nationen und zahlreiche Ethnien im Kongo kriegerisch und gewalttätig auseinandersetzen.
Mehr als eine Million Kongolesen sei auf der Flucht, weitere etwa 300.000 Flüchtlinge aus anderen zentralafrikanischen Ländern wie Ruanda befänden sich außerdem in Kongo-Zaire.
Die Bundesregierung soll darlegen, wie viele Menschen aus dem Kongo seit 1998 einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben und wie vielen Asyl gewährt wurde.
Informiert werden soll auch darüber, welche Gründe zur Asylgewährung oder zur Abschiebung führten und wie viele Menschen trotz konkreter Gefährdung in den Kongo abgeschoben wurden.
Gefragt wird die Regierung auch, warum das Länderinfo von amnesty international über den Kongo vom 28.
Februar 2000 keine weitergehende Berücksichtigung im Länderbericht des Auswärtigen Amtes vom 23. März 2000 gefunden habe und inwieweit die Bundesregierung bei ihrer Abschiebepraxis die Tatsache berücksichtige, dass die Regierung des Kongo nicht einmal mehr als 50 Prozent ihres Territoriums kontrolliere - womit andere Asylgründe als die staatlicher Verfolgung hätten berücksichtigt werden müssen, so die Fraktion.
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