BEI DER STRUKTURFÖRDERUNG SCHUTZGEBIETE BEACHTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) Bei der Umsetzung von Strukturfördermaßnahmen darf es nicht zur Beeinträchtigung von Gebieten kommen, die nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Kommission geschützt werden sollen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3575) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3411) mit.
Vor einem Jahr habe die Kommission die Mitglieder davon unterrichtet, dass in allen neuen Plänen und Programmen für den Zeitraum von 2000 bis 2006 die EG-Umweltvorschriften und vor allem die FFH-Richtlinie und die danach zu schützenden Gebiete berücksichtigt werden müssten.
Derzeit gebe es keine Strukturfondprogramme, die wegen fehlender Meldungen von FFH-Gebieten nicht genehmigt worden seien, so die Regierung.
Ende März habe die Kommission die Mitgliedstaaten davon unterrichtet, dass in den Programmplanungsdokumenten verbindliche Fristen genannt werden müssten, innerhalb derer die einzelnen Bundesländer ihre fehlenden Meldungen für Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie nachholen werden.
Bei einer Verletzung der Pflicht zur Mitteilung von Schutzgebieten könnten Zahlungen aus den EG-Strukturfonds ausgesetzt werden, heißt es in der Antwort.
Sie erwartet nach eigenen Angaben, dass die von den Ländern benannten Fristen für die Europäische Kommission akzeptabel seien werden, so dass bei Einhaltung dieser Fristen die angedrohten Sanktionen nicht angewendet werden müssten.
Das EG-Förderkonzept für die Strukturfondsprogramme zu Gunsten der neuen Länder und Ost-Berlins sowie zu Gunsten der westdeutschen Regionen mit Umstellungsproblemen werden nach Regierungsangaben von der Brüsseler Kommission voraussichtlich im Herbst genehmig.
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