UMWELTSCHUTZ BEI VERKEHRSWEGEPLAN STÄRKER BEACHTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-vb) Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 wird das Bewertungsverfahren für einzelne Bauprojekte durch eine Kosten-Nutzen-Analyse weiterer Umwelteffekte und eine Umweltrisikoeinschätzung ergänzt.
Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/3684) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3594). Zum Beispiel sollten CO2-Emissionen bei der Beurteilung einzelner Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Zu den Neuerungen gehöre außerdem, dass nun auch zusammenhängende Verkehrsprojekte bei der ökologische Beurteilung einer Umweltrisikoeinschätzung unterzogen werden sollen.
Bisher erfolge die Analyse projektbezogen. Weiter führt die Regierung an, im Rahmen der Bewertungsverfahren sollten städtebauliche Effekte umfassender als bisher abgebildet und raumordnerische Anforderungen in Form einer Wirksamkeitsanalyse in das Verfahren aufgenommen werden.
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