BEHINDERTE SOLLEN DURCH SGB IX BESSER INTEGRIERT WERDEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Arbeitsgruppe Behindertenpolitik der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat nach den Worten der Bundesregierung Eckpunkte für ein Sozialgesetzbuch (SGB) IX erarbeitet.
Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 14/3681) auf eine Große Anfrage ( 14/2290) der CDU/CSU ( 14/2290).
Die Koalition hatte ein SGB IX in Aussicht gestellt, in dem die Bestimmungen zum Behindertenrecht aufgeführt werden sollten.
Danach soll bei allen Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte die berufliche Eingliederung gesondert berücksichtigt werden.
Die Beschäftigung behinderter Menschen solle auf möglichst zukunftsorientierten und innovativen Arbeitsplätzen erreicht werden, indem ein Katalog von Maßnahmen, Wegen und Zielen einer innovativen Politik erarbeitet werde.
Weiter erklärt die Regierung, ein Schwerpunkt bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sei die betriebsorientierte Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine unmittelbare Integration in das Arbeitsleben ermöglichen sollten.
Der Übergang aus Werkstätten für Behinderte in den allgemeinen Arbeitsmarkt sei zu fördern und ein Rechtsanspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz zu bestimmen.
Außerdem müsse das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes im Bereich der Sozialpolitik umgesetzt werden.
Die Regierung plant nach eigenen Angaben, das Verbot im Rahmen eines Benachteiligungsschutzgesetzes umzusetzen.
Weiter geht aus der Antwort hervor, die Stellung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung habe sich in der laufenden Legislaturperiode verbessert.
Es werde geprüft, inwieweit das Amt ähnlich der Regelung für das Amt der Ausländerbeauftragten der Regierung gestärkt werden könne.
Als Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verweist die Regierung auf einen Gesetzentwurf ( 14/3372), dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits zugestimmt und der am morgigen Freitag im Bundestag abschließend beraten werden soll.
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