UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS SOLL FÖRDERMITTEL-VERGABE KLÄREN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-nl) Ein Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der PDS-Fraktion die "öffentlich bekannt gewordenen Beispielfälle" für unverschuldet in Zahlungsunfähigkeit geratene kleine und mittelständische Unternehmen in den neuen Ländern klären.
In einem Antrag ( 14/3822) erläutern die Abgeordneten, der Ausschuss müsse herausfinden, inwieweit Bundesmittel aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm von 1990 bis 1993 nach den gesetzlichen Richtlinien verwendet und die Vertragsabschlüsse mit den Hausbanken dem Anliegen des Programms gerecht wurden.
Geklärt werden müsse auch, wo seinerzeit nicht ausgereichte Fördermittel des Bundes aus dem ERP-Tourismusprogramm für die neuen Länder verblieben sind und ob die Deutsche Ausgleichsbank, die Berliner Industriebank AG (die heutige Weberbank) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Anfang der 90er Jahre ihre gesetzlichen Kontrollpflichten für die Ausreichung der ERP-Mittel wahrgenommen haben.
Zur Begründung heißt es, im letzten Jahr seien allein in Thüringen 1.513 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden.
Die Auswirkungen dieser Firmenzusammenbrüche auf Eigenkapital von Zulieferfirmen, die wegfallenden Arbeitsplätze und familiäre Schicksale seien in den Statistiken nicht erfasst.
Aus der Sichtung der Unterlagen verstärke sich der Anfangsverdacht, so die PDS, dass verschiedene Hausbanken zwar die möglichen ERP-Kredite und Fördermittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt, aber nicht an die Darlehensnehmer weitergereicht hätten, sondern "offenbar anderweitig verwendeten".
Schnelles Handeln sei dringend erforderlich, da das von den Hausbanken in den Grundbüchern belastete Grund- und Betriebsvermögen bereits zur Versteigerung angeboten werde, heißt es in dem Antrag.
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