STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE PRÜFEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung prüft derzeit, in welcher Weise und Höhe weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen für ehrenamtlich Tätige eingeführt werden können.
Dies geht aus der Antwort ( 14/3726) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/3599) hervor. Weiter heißt es, die Regierung untersuche anlässlich der aktuellen Diskussion zur sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter sehr eingehend alle Initiativen, um eine allen Seiten gerecht werdende Lösung zu erreichen.
Dabei werde ein Konsens zwischen allen Beteiligten angestrebt. Das Ehrenamt solle bei Beachtung des Sozial- und Steuerrechts gestärkt werden.
Den Angaben zufolge hat sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von ehrenamtlicher Tätigkeit als Beschäftigungsverhältnis durch die Neuregelung der geringfügigen Arbeitsverhältnisse nicht verändert.
Aufwandsentschädigungen von teilweise mehr als 2.000 DM seien nach wie vor sozialversicherungspflichtiges Entgelt aus einer Beschäftigung.
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