HANDEL MIT FUNKANLAGEN IM BINNENMARKT REGELN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Einen Regelungsrahmen für den Verkauf, den freien Handel und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu setzen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/4063).
Damit soll eine Richtlinie der EU über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Gesetz soll die Voraussetzungen festlegen, unter denen diese Geräte am freien Warenverkehr im Binnenmarkt teilnehmen können.
Der Entwurf enthält unter anderem Vorschriften für die Konformitätsbewertung, die Kennzeichnung, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme dieser Geräte sowie Festlegungen im Zusammenhang mit nationalen Funkschnittstellen und mit Schnittstellen zur Anschaltung von Endeinrichtungen an öffentliche Netze.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorkehrungen zur Überwachung des Marktes nach den Regelungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und Ordnungswidrigkeitentatbestände bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.
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