Sportausschuss
UNABHÄNGIGE ANTI-DOPING-AGENTUR FÜR 2001 ANGEKÜNDIGT
Berlin: (hib/SAM-sp) Die bevorstehende Gründung einer unabhängigen, nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) im Jahr 2001 mit einem geplanten Stiftungskapital von 80 Millionen DM ist am Mittwochnachmittag Gegenstand der Diskussion im Sportausschuss gewesen.
Nach den Worten einer Vertreterin der Bundesregierung muss das Ziel einer solchen Agentur unter anderem sein, ein Kontrollsystem für Training und Wettkampf einzurichten sowie Aufklärungsbroschüren zu erstellen.
Derzeit werde darüber nachgedacht, NADA in Frankfurt am Main anzusiedeln. Die Regierungsvertreterin bezifferte den geschätzten Finanzbedarf der Stiftung auf etwa 5 bis 6 Millionen DM jährlich.
Des Weiteren ging sie von einem Personalbedarf von etwa sechs Personen aus. Die Stiftung sei aus Gebühren, Spenden und Zuwendungen zu finanzieren.
Dem Stiftungskuratorium soll der Präsident des Deutschen Sportbundes, der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees, die Vorsitzenden der Sporthilfe und der Aktiven angehören, erläuterte Michael Barthels vom Deutschen Sportbund.
Als weitere Kuratoriumsmitglieder wurden der Bundesinnnenminister, der Vorsitzende des Sportausschusses oder ein Vertreter, der Vorsitzende der Sportministerkonferenz sowie Vertreter der Wirtschaft genannt.
Von Seiten der CDU-Fraktion wurden Zweifel geäußert, ob ein Stiftungskapital von 80 Millionen DM bis zur Gründung der Stiftung bereitstehe.
Die Fraktion setzte sich für eine Anschubfinanzierung ein. Mit Blick auf die Besetzung des NADA-Kuratoriums kritisierte sie, dass die Exekutive stärker vertreten sei als die Legislative.
Sie schlug im Sinne der politischen Gleichgewichtigkeit vor, der Sportausschuss sollte mit zwei Mitgliedern im Kuratorium vertreten sein.
Demgegenüber bekräftigte die SPD-Fraktion ihre Hoffnung hinsichtlich einer Beteiligung der Länder beim Stiftungskapital von NADA.
Bündnis 90/Die Grünen stellten Überlegungen an, ob nicht auch andere Konstruktionen anstelle einer Stiftung denkbar seien, etwa eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Dem entgegnete Barthels, die unterschiedlichen Konstruktionen seien in einem Gutachten geprüft worden. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts garantiere nicht die erwünschte Unabhängigkeit für eine Anti-Doping-Agentur.
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