STIFTUNGEN DURCH STEUERVERZICHT GESTÄRKT (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Durch einen Steuerverzicht von etwa 1 Milliarde DM jährlich infolge der Reform des Stiftungsrechts unterstützt die Bundesregierung die Errichtung und Arbeitsfähigkeit von gemeinnützigen Stiftungen.
Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/4148) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4032). Durch die Reform seien die steuerlichen Anreize, Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts zu leisten, noch einmal deutlich verstärkt worden.
Weiter erklärt die Regierung, die Bedeutung der Selbsthilfebewegung insbesondere für das Gesundheitssystem stehe außer Frage.
Sie leiste einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität kranker und behinderter Menschen.
Mit der Gesundheitsreform 2000 sei die Rechtsgrundlage der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen konkreter und verlässlicher gestaltet worden.
Dabei sei für diese Förderung ein Ausgabevolumen von 1 DM pro Versichertem im Jahr 2000 vorgesehen, das jährlich dynamisiert werde.
Nach Ansicht der Regierung wurden mit diesen Maßnahmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Selbsthilfe deutlich verbessert.
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