ÜBER BESCHLAGNAHME VON GELD BEI AUSLÄNDERN INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Nach der Beschlagnahme von Geldmitteln bei Ausländerinnen und Ausländern, die im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen aufgegriffen wurden, erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/4185).
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Presseberichte, wonach sich der Bundesgrenzschutz (BGS) bei der Beschlagnahme der Gelder auf einen Paragrafen der Strafprozessordnung berufen haben soll.
Die Abgeordneten wollen wissen, um welchen Paragrafen es sich dabei handelt und inwieweit die Beschlagnahme im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht.
Die Regierung soll auch angeben, welchem Haushaltstitel die beschlagnahmten Geldmittel zugeführt werden und wie viele Personen 1999 und 2000 von der Beschlagnahme betroffen waren.
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