KNAPP 190.000 RÜCKGABEVERFAHREN NOCH ANHÄNGIG (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-nl) Die Zahl der noch anhängigen Verfahren zur Abwicklung von Rückgabeansprüchen in den neuen Ländern nach dem Vermögensgesetz gibt die Bundesregierung mit knapp 190.000 an.
Wie aus ihrer Antwort ( 14/4474) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4322) hervorgeht, habe sich die Zahl der noch anhängigen Verfahren, die sich nicht auf Unternehmen beziehen, zur Jahresmitte auf 166.586 belaufen.
Die Zahl der unternehmensbezogenen Verfahren wird mit 24.313 angegeben. Bei den nicht unternehmensbezogenen Anträgen seien rund 2,11 Millionen und damit knapp 93 Prozent der Fälle erledigt.
Die Zahl der beanspruchten Vermögenswerte in diesem Bereich beziffert die Regierung auf 2.271.029. Bei den unternehmensbezogenen Verfahren seien 182.627 und damit gut 88 Prozent erledigt.
Die Zahl der Antragsteller betrage hier 206.940. Die zeitliche Dauer von Verfahren und deren teilweise langwierige Abwicklung habe organisatorische Gründe wie den stetigen Personalabbau in den zuständigen Behörden der neuen Länder.
Er sei andererseits durch schwierige Fallkonstellationen bei den Unternehmensrückgaben gekennzeichnet, heißt es in der Antwort.
Wegen des anhaltenden Personalabbaus sei nicht zu erwarten, dass die Verfahren kurzfristig erledigt werden.
Allein im zweiten Quartal sei der Mitarbeiterbestand der örtlichen Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen um 100 Mitarbeiter auf knapp 1.300 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr arbeiteten sogar 400 Mitarbeiter weniger in den Ämtern.
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