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KEINE KENNTNISSE ÜBER REVANCHISTISCHE AUSRICHTUNG DES OSTPREUSSENBLATTS
Berlin: (hib/WOL) Revanchismus ist kein vom Bundesverfassungsschutzgesetz definierter Begriff. Daher liegen auch keine "verfassungsschutzrelevanten" Kenntnisse über eine revanchistische Ausrichtung "Ostpreußenblatts" vor, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4701) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4494).
Dagegen fänden sich in der Publikation gelegentlich Beiträge mit ausländerfeindlichen oder rechtsextremistischen Anklängen.
Eine entsprechende "Durchdringung" in Sinne der Anfrage sei jedoch nicht festgestellt worden. Auch eine "geschichtsrevisionistische" Ausrichtung des Ostpreußenblattes sei trotz einzelner Beiträge mit solchen Passagen nicht generell nachweisbar.
Zur Frage der PDS nach "verfassungsschutzrelevanten Kenntnissen über eine regelmäßige journalistische Tätigkeit von Autoren im ‚Ostpreußenblatt‘ und der ‚Jungen Freiheit‘" teilt die Regierung mit, die umfassende Beantwortung einer solchen Frage würde eine flächendeckende Überprüfung und Registrierung voraussetzen, wie sie nur von Nachrichtendiensten totalitärer Systeme ausgeübt werde.
Nach dem Ergebnis der Sichtungen gebe es jedoch keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage.
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