Rechnungsprüfungsausschuss
NEUORGANISATION DER RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER NOCH IN DIESER LEGISLATUR
Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) treibt die Neuorganisation der Rentenversicherungsträger weiter voran.
Deshalb forderte er am Freitagmorgen einvernehmlich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf, bis März kommenden Jahres konkrete Organisationsvorschläge für die Neuorganisation zu machen.
Anschließend soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der nach Willen der Ausschussmitglieder noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll.
Grundlage der geplanten Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ist ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) aus dem Jahr 1998. Darin schlägt der BRH unter anderem vor, die Zahl der Träger von derzeit 27 auf einen Bundesträger und sechs Landesträger zu reduzieren.
Insgesamt könnte laut BRH durch die Neustruktur 10 Prozent der Verwaltungsausgaben von insgesamt 7 Milliarden DM eingespart werden.
Da die Rentenversicherungen föderalistisch aufgebaut sind, wurde eine Facharbeitskommission eingesetzt.
Nach einem jetzt vorliegenden Bericht des BRH lehnen die Länder bisher die vorgeschlagene "Einheitsspitze" unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken ab.
Sie fordern an Stelle dessen die Einrichtung einer von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte getrennten Spitzenorganisation.
Darüber hinaus sollen der Bundeskörperschaft keine eigenen Zuständigkeiten für bestimmte Versicherungsgruppen zustehen.
Die Länder erklären sich laut BRH zu freiwilligen Zusammenschlüssen auf der Ebene der Rentenversicherungsträger bereit; "konkrete Angaben zu Zeitpunkt und Trägerzahl" würden jedoch verweigert.
Auch eine Festlegung der Trägerzahl durch eine bundesgesetzliche Regelung würde von den Ländern abgelehnt.
Der BRH kritisiert in seinem Bericht, dass bei den Verhandlungen auf politischer Ebene auf die zentralen Fragestellungen wie die Struktur der Finanzverfassung und die Wirtschaftlichkeit der Organisation "noch immer keine Antworten" gefunden worden seien.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses betonten, dass der Bund jährlich hohe Milliardenbeträge an die Rentenversicherungen zahle.
Deshalb sei es besonders wichtig, dass durch Senkung der Verwaltungskosten die Versicherten und die Steuerzahler entlastet würden.
Die Abgeordneten bezifferten das Einsparpotential auf rund 2 Milliarden DM pro Jahr. Es sei nicht gerechtfertigt, dass diese Möglichkeit zum Sparen nicht genutzt werde.
Der Vertreter des BMA betonte, dass noch viele Fragen bei der Aufgabenzuordnung offen seien. Die Vertreter der Rentenversicherungsträger wiesen darauf hin, dass sie zum Beispiel im Vergleich zu Krankenkassen niedrige Verwaltungskosten hätten.
Trotzdem sahen auch sie in ihren Bereichen Einsparpotentiale.
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