Verteidigung/Antwort
ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNGEN FÜR VERUNGLÜCKTE SOLDATEN AUF DEM PRÜFSTAND
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Entschädigungsregelungen für im Ausland verunglückte Bundeswehrsoldaten bzw. deren Hinterbliebene der Realität eines solchen Auslandseinsatzes gerecht werden.
Es sei deshalb verfrüht, zu Einzelaspekten Stellung zu nehmen, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/4961) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4649).
Die Fraktion hatte auf einen Fall verwiesen, in dem ihren Angaben zufolge die Witwe eines während eines Einsatzes in Mazedonien tödlich verunglückten Militärarztes bisher vergeblich eine einmalige Entschädigung begehrt hat.
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