Einstimmig gegen Betrugshandlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr votiert
Berlin: (hib/BOB) Betrugshandlungen, die im bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels Computer oder bezogen auf Zahlungsinstrumente wie Kredit- und Euroscheckkarten begangen werden, sollen als Straftat behandelt und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden. Dafür hat sich der Rechtsausschuss einstimmig ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1720), mit dem ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 umgesetzt werden soll, fand somit die Zustimmung des Ausschusses. Die SPD hielt das deutsche Strafrecht in weiten Bereichen schon für angepasst, so dass es keiner großen Änderung bedürfe. Die CDU/CSU signalisierte ebenfalls Zustimmung. Bündnis 90/Die Grünen stellten fest, die Straftatbestände wie Fälschung und Betrug bedürften einer "ordnenden Hand", um Klarheit zu schaffen. Die FDP hielt fest, dass die Kreditkarte im Vordergrund stünde; die Euroschecks liefen dagegen aus.