Gemeinsames Zollinformationssystem in der EU einrichten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/1969) vorgelegt, der sich auf die Errichtung eines gemeinsamen Zollinformationssystem (ZIS) in der Europäischen Union bezieht. Grundlage ist den Angaben zufolge das Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die EU über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich aus dem Jahre 1995. Das Zollinformationssystem soll schwere Verstöße gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften im Zollbereich verhindern und ihre Ermittlung und Verfolgung unterstützen. Informationen sollen rasch verbreitet werden können, um die Effizienz von Kooperations- und Kontrollmaßnahmen der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten zu steigern. Durch den verstärkten Informationsaustausch soll für den grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Ausgleich für den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen geschaffen und ein Beitritt geleistet werden, um die innere Sicherheit in den EU-Staaten zu erhöhen. Das Übereinkommen enthält nach Regierungsangaben Datenschutzregelungen nach dem Vorbild des Schenger Durchführungsübereinkommens. Geplant sei, zwei Datenbanken einzurichten, auf welche die Zollstellen und die für die Zollfahndung zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten unmittelbaren Zugriff haben. Beide Datenbanken sollen in jedem Mitgliedstaat als nationale Dateien anzusehen sein. In die erste Datenbank, das eigentliche ZIS, sollen nur personenbezogene Daten für zollamtliche Kontrollzwecke eingegeben werden dürfen. In das "Aktennachweissystem für Zollzwecke" sollen auch personenbezogene Daten und Daten von Unternehmen eingehen können, um andere Mitgliedstaaten über die Existenz von Ermittlungsakten zu unterrichten und damit einzuladen, ein Amtshilfeersuchen zu stellen. Die vom Bund zu tragenden jährlichen Betriebskosten von 30.000 Euro sollen aus Mitteln der Bundeszollverwaltung gedeckt werden.