hib-Meldung
006/2006
Datum: 10.01.2006
heute im Bundestag - 10.01.2006
Auswirkungen auf die Umwelt "strategisch" prüfen
16/341) vorgelegt. Durch das Protokoll werden
die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, eine strategische
Umweltprüfung vornehmen, wenn bestimmte staatliche Pläne
und Programme zu grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die
Umwelt führen. Die Behörden und die Öffentlichkeit
des eigenen Staates und anderer möglicherweise betroffener
Vertragsstaaten seien dabei zu beteiligen. Bis Ende 2003 hatten 36
europäische Staaten sowie die EU das Protokoll unterzeichnet.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass umweltbezogene, aber auch
gesundheitsbezogene Erwägungen bei Plänen und Programmen
umfassend berücksichtigt und klare und effektive Verfahren
für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden.
Nach Angaben der Regierung wird das Protokoll nicht zu höheren
Kosten für die Wirtschaft führen. Die Anforderungen
beträfen nur behördliche Planungen und seien durch das
geltende deutsche Recht sowie europäische Vorgaben bereits
vorgeschrieben, heißt es.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Protokoll vom 21.
Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum
Übereinkommen über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) in deutsches
Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_006/02