Besoldung und Einstufung von Fachhochschulingenieuren überprüfen
Berlin: (hib/MIK) Für eine Überprüfung der Besoldung und der Einstufung von Fachhochschulingenieuren im öffentlichen Dienst hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Zu dem Thema lagen dem Ausschuss mehrere Eingaben vor. Darin wurde im wesentlichen kritisiert, dass Absolventen mit Fachhochschulabschluss nach wie vor nicht zur Laufbahn des höheren Dienstes zugelassen würden, obgleich das Berufsbild des Ingenieurs einheitlich sei und die Fachhochschulingenieure gleichermaßen in der Lage wären, die an diesem Beruf gestellten Aufgaben zu erfüllen. Obwohl das Ausbildungsniveau der Fachhochschulen dem Niveau der Universität "in keiner Weise" nachstehe und überdies in der Europäischen Union Absolventen von Fachhochschulen und von Universitäten gleichermaßen zu der Laufbahngruppe zugelassen würden, erhielten Fachhochschulabsolventen nur das Eingangsamt A 10 (gehobener Dienst), während Universitätsingenieure dem Eingangsamt A 13 (höherer Dienst) zugeordnet würden, heißt es in der Eingabe.
Der Petitionsausschuss wies trotz der Weiterleitung an Regierung und Fraktion darauf hin, dass entsprechende Anliegen bereits mehrfach Gegenstand der Ausschussarbeit gewesen seien. Zuletzt habe der Bundestag 2003 beschlossen, ein entsprechendes Petitionsverfahren abzuschließen. Damals sei unter anderem in der Begründung darauf hingewiesen worden, dass Fachhochschulabsolventen der Zugang zum höheren Dienst nicht verschlossen sei. So gebe es zum Beispiel die Möglichkeit zum Aufstieg in den höheren Dienst nach den Voraussetzungen der Bundeslaufbahnverordnung.