hib-Meldung
016/2006
Datum: 20.01.2006
heute im Bundestag - 20.01.2006
Wettbewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zulassen
16/384) fordert sie die Bundesregierung auf,
"wettbewerbsfeindliche Restriktionen" im
Personenbeförderungsgesetz zu streichen. Auch im Steuer- und
Abgabenrecht sei für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen
allen öffentlichen Fernverkehrsanbietern zu sorgen. Einseitige
Mehrwertsteuerermäßigungen für den
Schienenfernverkehr dürften nicht eingeführt werden. Die
Fraktion führt aus, das Personenbeförderungsgesetz
untersage die Genehmigung neuer Transportangebote auf Strecken, die
mit den vorhandenen Verkehrsmitteln bedient werden können.
Damit werde die faktische Monopolstellung der Deutschen Bahn AG
auch auf den Wettbewerb mit dem Straßenverkehr ausgedehnt.
Das Gesetz spreche dem Bürger die Freiheit ab, das für
ihn geeignete Fernverkehrsangebot selber auszuwählen,
heißt es in dem Antrag. Er werde gezwungen ein Angebot zu
nutzen, für das er sich bei freier Wahl möglicherweise
nicht entschieden hätte. Die Folge sei, dass mit Ausnahme
Berlins kein Bus-Fernlinienangebot zwischen bundesdeutschen
Städten und Regionen besteht. Fernreisenden bleibe nur die
Wahl zwischen Auto, Bahn oder Flugzeug. Das umfangreiche Angebot
und die rege Nachfrage bei grenzüberschreitenden
Busfernverbindungen zeigten, dass ein potenzieller Markt für
ein preiswertes innerdeutsches Busnetz vorhanden sei.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will Wettbewerb im
öffentlichen Personenfernverkehr zulassen. In einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_016/03