Regierung: Bildungssystem durch Dienstleistungsrichtlinie nicht gefährdet
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hält Befürchtungen, dass das deutsche Bildungssystem durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie Schaden nehmen könnte, für unberechtigt. Das erklärte ein Regierungsvertreter am Mittwochvormittag im Fachausschuss. Die Regierung benannte drei Punkte, die problematisch gewesen, aber inzwischen geklärt seien: Zum Ersten fielen Niederlassungen ausländischer Bildungsanbieter nicht unter das Herkunftslandprinzip. Zum Zweiten würden auch Bildungs- und Forschungsanbieter nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen, die Entgelte von ihren Studierenden erheben. Entscheidend sei hier, dass diese Anbieter sich mehrheitlich aus öffentlichen Mitteln finanzierten. Zum Dritten sei es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, die deutschen Qualitätsstandards zu erhalten. Die Qualitätssicherung werde durch nationale Zertifizierungsagenturen gewährleistet und falle ebenfalls nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie. Während bereits eine Ausnahmeregelung für den Bereich des Bafögs erreicht worden sei, gebe es noch Detailprobleme etwa in der Frage des Meister-Bafögs und bei Qualifizierungsmaßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Hier bedürfe es der Klärung. Die SPD-Fraktion begrüßte es, dass die Bundesregierung "substanzielle Vorbehalte gegen das Herkunftslandprinzip formuliert" habe, hielt aber noch nicht alle Probleme für gelöst. So werde die Qualitätssicherung nicht nur von den nationalen Zertifizierungsagenturen vorgenommen, sondern auch von anderen Institutionen. Zudem sei die Unterscheidung in niedergelassene und nicht-niedergelassene Einrichtungen nicht trennscharf und müsse dringend präzisiert werden. Die Fraktion der FDP fragte, wie die Bundesregierung zu der Überzeugung gelangt sei, dass die Anwendung des Herkunftslandprinzips zu Aufweichungen der Qualitätsstandards führen werde. Die Fraktion sei überzeugt davon, dass es eine Chance für den Standort Deutschland wäre, wenn auch international renommierte ausländische Bildungsträger in Deutschland lehren dürften. Zudem sei es problematisch, wenn die Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie bei der Finanzierung ansetze: Nur wenige der privaten Hochschulen würden mehrheitlich aus öffentlichen Geldern finanziert - die anderen gerieten so in eine Problemsituation. Diese Position wurde von den Bündnisgrünen geteilt. Die bisherigen Abgrenzungskriterien zwischen öffentlichem und kommerziellem Bereich seien noch nicht hinreichend geklärt. Die Fraktion Die Linke bekräftigte ihre Forderung, der gesamte Bereich der Bildung müsse aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert werden.