Ausschuss für Kultur und Medien
Berlin: (hib/SUK) Die von der EU-Kommission geplante Revision der
EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" soll auf veränderte
technische Rahmenbedingungen reagieren und mögliche
Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Künftig sollen etwa die
Werbevorschriften liberalisiert und das "Product Placement", also
die Einbindung eines Produkts oder einer Dienstleistung durch
visuelle oder verbale Platzierung in einem Spielfilm oder einer
anderen Programmform, legalisiert werden. Das sagte
Kulturstaatsminister Bernd Neuman am Mittwochnachmittag in der
Sitzung des Kulturausschusses. Anbieter gleicher Inhalte sollen so
künftig im gesamten EU-Binnenmarkt gleichen Bedingungen
unterliegen. Insbesondere die Pläne zum "Product Placement"
stießen bei den Abgeordneten aller Fraktionen auf Kritik. Es
sei nicht ausreichend, wenn künftig nur im Vor- oder Abspann
von Sendungen auf diese Form der Werbung hingewiesen werden
müsse. Die Unionsfraktion regte an, über eine
Selbstverpflichtung der privaten Fernsehsender nachzudenken, nach
der sie freiwillig auf das "Product Placement" verzichten
würden. Auch die SPD betonte, über die vorgesehenen
Regelungen zur Produktplatzierung müsse nochmals diskutiert
werden. Die Transparenz der Trennung von Werbung und Programm
müsse erhalten bleiben. Die Fraktion Die Linke gab zu
Bedenken, dass die geplante Fernsehrichtlinie erst bis 2012 in
nationales Recht umgesetzt werden müsse - und niemand wisse,
wie das Fernsehen dann aussehen werde. Auch die FDP vertrat diesen
Standpunkt: Es könne sein, dass "das, was jetzt mit
großem Aufwand diskutiert wird, in wenigen Jahren obsolet
ist". Diskutiert wurde zwischen den Fraktionen auch die Frage der
Kurzberichterstattung. Die CDU/CSU kritisierte, die
Ausführungen in der Richtlinie zu diesem Thema seien zu
schwammig und machten nicht deutlich, dass zwischen einem freien
Zutrittsrecht und dem Zugriffsrecht auf das Sendesignal
unterschieden werden müsse. Dies müsse im Interesse der
Rechteinhaber geklärt werden. Die SPD dagegen bemängelte,
in dieser Diskussion liege ein Übergewicht auf den Rechten der
Urheber - dies gehe zu Lasten der Allgemeinheit.