hib-Meldung
027/2006
Datum: 31.01.2006
heute im Bundestag - 31.01.2006
Mögliche Rundfunkgebührenbefreiung und Telekom-Sozialtarif bekannt machen
16/468) daran, dass unter anderem die Bezieher
verschiedener Grundsicherungsleistungen von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit sind und Anspruch auf den
Sozialtarif der Deutschen Telekom haben. Beides ergebe eine
Vergünstigung von etwa 25 Euro monatlich. Es sei im Interesse
der Betroffenen mit sehr niedrigem Einkommen, dass die
Befreiungsmöglichkeiten allen Berechtigten bekannt gemacht
wird und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand
verbunden ist. Die Fraktion will wissen, ob es eine
bundeseinheitliche Regelung für die Anträge auf Befreiung
von der Rundfunkgebührenpflicht und auf Inanspruchnahme des
Sozialtarifs der Deutschen Telekom gibt und welche konkreten
Nachweise die Betroffenen vorlegen müssen. Gefragt wird
ebenso, wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II im letzten Jahr
weniger als 25 Euro monatlich Zuschlag zum Arbeitslosengeld II
erhalten haben und von der Möglichkeit, sich von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen und den Sozialtarif
der Deutschen Telekom in Anspruch zu nehmen, ausgenommen
waren.
Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke erinnert in einer Kleinen
Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_027/12