hib-Meldung
030/2006
Datum: 03.02.2006
heute im Bundestag - 03.02.2006
Differenzierte Auswahlverfahren nützen sozial schwachen Studienbewerbern
16/494) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/372). Auswahlkriterien seien nicht mehr nur
allein die Abiturdurchschnittsnote, sondern eine Kombination mit
Testergebnissen, die sich auf das gewünschte Studienfach
beziehen. Die Abiturdurchschnittsnote sei zwar weiterhin das beste
Einzelkriterium für die Prognose des Studienerfolgs. Die
Prognosesicherheit könne aber durch eine Kombination dieser
Note mit weiteren Kriterien erhöht werden. Differenzierte
Auswahlverfahren bei der Hochschulzulassung bieten nach
Regierungsangaben die Möglichkeit, soziale Benachteiligungen,
die an der Schule entstanden sind und in der
Abiturdurchschnittsnote ihren Niederschlag gefunden haben,
auszugleichen. Hinzu komme, dass bisher bei einem
Bewerberüberhang nur nach der Durchschnittsnote und der
Wartezeit ausgewählt worden sei. Gerade die Wartezeit
könne aber zu sozialen Benachteiligungen führen.
Abiturienten aus sozial schwächeren Elternhäusern
könnten sich diese Wartezeit weniger leisten als Kinder aus
wohlhabenden Familien, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/IMO) Die Einführung von differenzierten
Auswahlverfahren erhöht die Chancen von Studienbewerbern aus
so genannten "bildungsfernen Schichten", einen Studienplatz zu
erhalten und das Studium erfolgreich abzuschließen. Dies
betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_030/03