hib-Meldung
031/2006
Datum: 06.02.2006
heute im Bundestag - 06.02.2006
Eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Adoption geben
16/497). Es gebe keinen sachlichen Grund,
gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der
gemeinschaftlichen Adoption pauschal zu verweigern. Nach der Anfang
vorigen Jahres geschaffenen Möglichkeit, leibliche Kinder
innerhalb der Lebenspartnerschaft als Stiefkinder zu adoptieren,
sei nun ein zweiter Schritt erforderlich. Daneben müsse die
Regierung "kurzfristig" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die
rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit
der Ehe vollendet. Insbesondere sei dies im Steuer- und
Beamtenrecht der Fall. Derzeit sei es beispielsweise so, dass die
eingetragenen Lebenspartner zivilrechtlich im selben Umfang wie
Eheleute füreinander einstehen müssten, im Steuerrecht
dagegen immer noch wie Fremde behandelt würden. Auch das
Beamtenrecht sei noch nicht vollständig an das
Lebenspartnerschaftsrecht angepasst worden. Das betreffe
insbesondere den Familienzuschlag, die Hinterbliebenenpension und
die Beihilfe, so die Fraktion. Auch solle eine bundeseinheitliche
Behördenzuständigkeit für die Begründung der
Lebenspartnerschaft beim Standesamt festgelegt werden.
Berlin: (hib/BOB) Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das
gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglicht werden. Die
Bundesregierung müsse dafür "in geeigneter Weise" Sorge
tragen, fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_031/01