Im Bundestag notiert: Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EGMR) für Menschenrechte im deutschen Aufenthaltsgesetz
Berlin: (hib/WOL) Die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EGMR) für Menschenrechte im deutschen Aufenthaltsgesetz ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/870). Laut Bundesverfassungsgericht haben EGMR-Entscheidungen bei der Auslegung und Anwendung in nationales Recht eine besondere Bedeutung. Die Bundesregierung soll nun darlegen, welche Initiativen sie plant, um die Einhaltung der Menschenrechte in der Praxis deutscher Ausländerbehörden zu konkretisieren und sicherzustellen.