Noch keine Entscheidung über künftige Besteuerung von Biokraftstoffen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Donnerstagmorgen die geplante abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes sowie weiterer Vorlagen ( 16/1172, 16/1347, 16/583, 15/5816) auf kommenden Mittwoch vertagt. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Im Gesetzentwurf ist unter anderem geplant, Biodiesel vom 1. August dieses Jahres an mit zehn Prozent pro Liter und Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter zu besteuern. Wird Biodiesel mit herkömmlichem Diesel gemischt, sollen ebenfalls 15 Cent Energiesteuer pro Liter anfallen. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte im Ausschuss, die Beratungen könnten heute nicht abgeschlossen werden, weil es innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Beratungsbedarf gebe. Im Wesentlichen gehe es dabei um die Frage, ob es für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen eine "Perspektive" für die Zeit nach 2009 geben soll. Die Regierung plant, die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen Ende 2009 auslaufen zu lassen. Die SPD-Fraktion ergänzte, es stelle sich vor allem die Frage der weiteren Steuerbegünstigung reiner, nicht beigemischter Biokraftstoffe. Beide Fraktionen unterstrichen, dass abschließende Änderungsanträge zur Regierungsvorlage nicht vor Dienstagabend zu erwarten seien.
Der Ausschuss befasste sich auch mit den Vorlagen zum Steueränderungsgesetz 2007 ( 16/1545, 16/1859, 16/1654, 16/1501), das ebenfalls in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Die Koalition griff Einwände auf, die bei einer öffentlichen Anhörung unter anderem im Hinblick auf die geplante Kürzung der Pendlerpauschale vorgebracht wurden. Die Union unterstrich, Deutschland sei ein "Sanierungsfall", das strukturelle Haushaltsdefizit von 65 Milliarden Euro müsse zurückgefahren werden. Der Gesetzgeber könne festlegen, wo mit Blick auf die Pendlerpauschale die "Sphäre der Berufstätigkeit" beginnt. Nach Ansicht der SPD muss aber gefragt werden, ob es für die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz alternative Regelungen geben kann, die "verfassungsrechtlich weniger bedenklich" seien. Dazu sagte die Regierung, es gebe Kombinationsmöglichkeiten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wobei dann nicht wie vorgesehen die ersten 20 Entfernungskilometer von der Pauschale völlig ausgenommen werden, sondern etwa der Kilometersatz von 30 auf 15 Cent reduziert wird. Allerdings wäre in diesem Fall das verfassungsrechtliche Risiko nicht geringer, sondern größer, so die Regierung. Das Bundesverfassungsgericht habe festgelegt, dass Pauschalierungen nicht willkürlich niedrig sein dürften, sondern sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müssten. Die Regierung hält ihren Vorschlag, die Pendlerpauschale erst vom 21. Kilometer an zu gewähren und eine Härteregelung für Fernpendler einzuführen, für das verfassungsrechtlich "geringste Risiko". Die FDP sprach im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines Zuschlags zur Einkommensteuer für Bezieher hoher Einkommen ("Reichensteuer") von einem Verfassungsbruch. Die Linksfraktion griff die geplante Kürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes um zwei Jahre auf und die Bündnisgrünen sprachen die vorgesehene Senkung des Sparerfreibetrages an.