Netto- statt Bruttoprinzip bei Sozialhilfe für Behinderte in Heimen diskutiert
Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist sich einig, die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Sozialhilfe für in Heimen wohnende Behinderte auf den Prüfstand zu stellen. Die im Gesetzentwurf der Regierung ( 16/2711) vorgesehene Umstellung vom so genannten Brutto- auf Nettoprinzip müsse genau geprüft werden, unterstrichen die Abgeordneten in einer Ausschusssitzung am Freitagmorgen. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Änderung auf besonderen Wunsch der Länder aufgenommen worden sei, da diese sich Einsparungen bei den Verwaltungskosten erhofften. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte die Vermutung, zentrales Motiv der Länder sei es, dass weniger Behinderte überhaupt einen Antrag auf entsprechende Leistungen stellen.
Bislang gehen die Sozialhilfeträger bei der stationären Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Vorleistung (Bruttoprinzip), die benötigten Leistungen werden in vollem Umfang finanziert und den Einrichtungen als Vergütung ausgezahlt. Die Kostenbeteiligung der Behinderten wird im Nachhinein ermittelt. Mit der Einführung des Nettoprinzips müssten Behinderte ihren Anteil an den Kosten der Eingliederungshilfe selbst ermitteln und vorfinanzieren, indem sie beispielsweise dem Wohnheim, in dem sie betreut werden, entsprechende Geldbeträge überweisen. Die Bundesregierung wies darauf hin, für die Einführung des Nettoprinzips spreche vor allem die steigende Kostentransparenz.
Der Ausschuss befasste sich auch mit drei Oppositionsanträgen, die am Donnerstag zusammen mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt worden waren. Zu ihrem Antrag ( 16/2743) sagte die Fraktion Die Linke, der geplante Sozialhilfesatz von 345 Euro in ganz Deutschland sei zu niedrig. Notwendig sei eine kurzfristige Anhebung auf 420 Euro. Zudem müsse die Berechnungsgrundlage auf realistischere Annahmen umgestellt werden. Der Bezug auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sei ungenügend. Dazu, zum Gesetzentwurf selbst und zu zwei Grünen-Anträgen ( 16/2750 und 16/2751) wird der Ausschuss am 16. Oktober eine Expertenanhörung veranstalten.