Bundesregierung: Kein Sonderrecht für junge Flüchtlinge ohne Begleitung
Berlin: (hib/CMU) Die Gesetze zur Kinder- und Jugendhilfe sind keine Ausnahme vom Asyl- und Ausländerrecht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2633) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2539). Nach Darstellung der Grünen verlangen diese Gesetze, dass minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung generell in Obhut genommen werden. Sie seien in einer "kindeswohlgefährdenden Situation", so die Abgeordneten. Der Bundesregierung zufolge gelten jedoch die Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetze auch für unbegleitete Minderjährige.
Wie die Regierung mitteilte, hat die Bundespolizei 75 minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung vom 1. Oktober 2005 bis 30. Juni 2006 aufgegriffen. 41 Flüchtlinge seien jünger als 16 Jahre gewesen. Allein im Bundesland Hessen seien 43 unbegleitete Minderjährige gestellt worden. Nach Auskunft der Bundesregierung prüfen die Grenzbehörden in solchen Fällen, ob sie die Jugendlichen in ihre Heimat zurückschicken können. Das Jugendamt werde eingeschaltet, wenn eine Abschiebung nicht möglich sei, oder wenn Minderjährige in Abschiebehaft genommen würden. Bei einer sofortigen Abschiebung werde das Jugendamt normalerweise nicht informiert.