"Kein Handlungsbedarf bei der Übertragung von Immobilienkrediten"
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, gegen den Verkauf und allgemein die Übertragung von Immobilienkrediten gesetzgeberisch tätig zu werden. Darauf verweist sie in ihrer Antwort ( 16/2927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2729) zum Erwerb und zur Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren. Die Fraktion hatte auf den Verkauf eines solchen Darlehenspakets im Nominalwert von 3,6 Milliarden Euro durch die Hypo Real Estate Bank AG in München an den US-Finanzinvestor Lone Star Bezug genommen. Danach sollen rund 1.700 Bürger und Unternehmen Vollstreckungsmaßnahmen und Beitreibungen durch die Inkassogesellschaft der Lone-Star-Gruppe, Hudson Advisors Gemany GmbH, ausgesetzt sein.
Die Regierung bewertet die freie Übertragbarkeit von Kreditforderungen in ihrer Antwort positiv. Sie ermögliche den optimalen Einsatz des Kapitals und die Verteilung von Risiken innerhalb des Finanzsystems. Damit diene sie der Finanzmarktstabilität insgesamt. Allerdings will die Regierung nach eigener Aussage die aktuelle Entwicklung beim Verkauf von Darlehensforderungen beobachten, vor allem im Hinblick auf jene Darlehensschuldner, die sich vertragstreu verhalten. Sie erwartet, dass die derzeit geltenden Regelungen ausreichen. Im Übrigen seien bereits verschiedene Zivilprozesse angestrengt worden, deren Ergebnis zunächst abgewartet werden müsse. Auch ob ein rechtspolitischer Handlungsbedarf im Hinblick auf Datenschutz und Verbraucherschutz bestehe, müsse die weitere Prüfung zeigen.
Die betroffenen Finanzierungsvolumina kann die Regierung eigenen Angaben zufolge nicht beziffern. Verkauft und übertragen würden neben wackeligen Krediten auch Kredite, die nicht faul seien. Das Volumen der wackeligen Kredite bei deutschen Instituten habe Ende 2004 rund 211 Milliarden Euro betragen. Branchenkreise schätzten, dass im vergangenen Jahr leistungsgestörte Kredite im Volumen von rund 12 Milliarden Euro gehandelt worden seien.