Im Bundestag notiert: Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung weiß noch nicht, ob sie den ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security) auch auf die nationale Schifffahrt anwenden will. In ihrer Antwort ( 16/2911) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2717) heißt es, Rechtsgrundlage für die mögliche Anwendung im nationalen Bereich sei eine EU-Verordnung vom 31. März 2004. Ziel dieser Verordnung sei es, die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen zu verbessern. Aufgrund der Formulierung der Verordnung ist nach Aussage der Regierung nicht nur die volle Anwendung des ISPS-Codes möglich, sondern auch eine modifizierte Form der Eigensicherung.