hib-Meldung
314/2006
Datum: 24.10.2006
heute im Bundestag - 24.10.2006
"Aufsichtsbehörde ließ bei Rheinboden-Bank die übliche Strenge walten"
16/2949) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2734) hervor. Die Abgeordneten hatten von
Vorwürfen gegen die BaFin gesprochen, die Finanzaufsicht
hätte die "Schieflage" der AHBR bereits früh gekannt oder
kennen müssen. Derzeit laufe in zweiter Instanz ein
Gerichtsverfahren der AHBR gegen ehemalige Vorstände der Bank.
Nach Aussage der Regierung hat die AHBR alle Kennziffern der
Bankaufsicht eingehalten. Sie sei ausreichend kapitalisiert und
liquide gewesen. Die vorhandene Risikovorsorge habe vor einem Jahr
die vorhandenen Zinsrisiken ausreichend abgedeckt. Zudem habe die
AHBR nach ihrem am 17. November 2005 veröffentlichten
Quartalsergebnis einen anteiligen Jahresüberschuss von 13,8
Millionen Euro ausgewiesen. Dass die Bank nach der Übernahme
durch einen neuen Gesellschafter eine andere
Geschäftsstrategie verfolgen würde, die auch eine
bilanzielle Neubehandlung der künftigen, aus dem Altbestand zu
erwartenden Zinsverluste beinhalte, sei zu diesem Zeitpunkt nicht
absehbar gewesen. Im Übrigen sei die AHBR in mehreren
Sanierungsvereinbarungen in den Jahren 2002 bis 2005 von ihren
Anteilseignern gestützt worden. Dadurch habe eine
Insolvenzgefahr vermieden werden können. Die BaFin ist nach
Darstellung der Regierung über die Sanierungsmaßnahmen
informiert gewesen. Die Schieflage sei ausgelöst worden, weil
die AHBR erhebliche Verluste durch Fehleinschätzungen der
künftigen Zinsentwicklung habe hinnehmen müssen.
Darüber hinaus seien außerplanmäßige
Wertberichtigungen auf Kreditengagements notwendig geworden. Da die
BaFin nicht befugt sei, in die Geschäftspolitik der Banken
einzugreifen, könne sie etwa die Ertragsprobleme auch nicht
lösen, sondern nur auf die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften achten, betont die Regierung.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung zweifelt nach eigenen Worten
nicht daran, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der
Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden AG (AHBR) mindestens mit der
gleichen Strenge gegenübergetreten ist wie anderen Instituten.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_314/07