hib-Meldung
327/2006
Datum: 02.11.2006
heute im Bundestag - 02.11.2006
"Sofortiges Abschieberecht im Aufenthaltsgesetz hat sich nicht bewährt"
16/3198) erreichen. Die Fraktion bezieht sich
dabei auf den Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz von Juli
2006. Danach hat sich die Regelung in der Praxis "nicht
bewährt". Zur sofortigen Abschiebung bei besonderer Gefahr
für die Sicherheit der Bundesrepublik oder bei einer
terroristischen Gefahr sei eine auf Tatsachen gestützte
Prognose erforderlich. Vermutungen oder entfernt liegende
Anhaltspunkte reichten dabei nicht aus, ein gefährliches
Verhalten von Ausländern festzustellen und eine Abschiebung zu
veranlassen. Die Bündnisgrünen führen an, das
Bundesinnenministerium selbst habe im Evaluierungsbericht
festgestellt, die bisherige Nichtanwendung lege diesen Schluss
nahe. Laut Evaluierungsbericht haben die Bundesländer
erklärt, "bisher" hätten keine geeigneten Fälle oder
entsprechende Sachverhalte vorgelegen. Konkrete gerichtsverwertbare
Tatsachen entsprechend den Anforderungen des Gesetzes hätten
bislang "in keinem Fall" mit erforderlicher Sicherheit bejaht
werden können. Aus diesem Grund solle die Vorschrift, der im
Regierungsentwurf (
15/420) zunächst nicht enthalten war und
dessen Hereinnahme fast zum Scheitern des Zuwanderungsgesetzes
geführt" habe, aufgehoben werden.
Berlin: (hib/WOL) Mit einer Änderung des im Januar 2005 in
Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes soll die "sofort vollziehbare
Abschiebemöglichkeit gefährlicher ausländischer
Personen" im Aufenthaltsgesetz nun wieder aufgehoben werden. Dies
wollen die Bündnisgrünen mit einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_327/04