"Integrationsprogramm und nationaler Integrationsplan ergänzen einander"
Berlin: (hib/WOL) Das bundesweiter Integrationsprogramm und der nationale Integrationsplan ergänzen sich nach Auffassung der Bundesregierung. Wie es in ihrer Antwort ( 16/3411) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3116) heißt, konzentriert sich das Integrationsprogramm unter Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Handlungsempfehlungen, Umsetzungsstrategien und Modellprojekte. Die rund 50 Vertreter von Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Verbänden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege und anderen gesellschaftlichen Interessenverbänden sowie Experten aus Wissenschaft, Bildung und Erziehungswesen seien dabei auf eine Steuerungsgruppe sowie derzeit drei, künftig aber vier Facharbeitsgruppen verteilt. Die Steuerungsgruppe werde auf Verbandsebene besetzt, die Facharbeitsgruppen auf Arbeits- und Expertenebene. Die Arbeitsgruppe 1 befasse sich den Angaben zufolge mit der Sprachförderung in Kindergärten, Kindertagestätten, Vorschulen und Schulen. Die Arbeitsgruppe 2 konzentriere sich auf die (Sprach-)Förderung beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung sowie auf die berufsbezogene Sprachförderung. Die Arbeitsgruppe 3 beschäftige sich mit der Förderung von Deutsch als Zweitsprache zur Vorbereitung auf die Hochschule sowie in der Hochschule einschließlich der Lehre und Forschung. Die Arbeitsgruppe 4 habe schließlich die Evaluation der Integrationsförderung zum Gegenstand. Laut Antwort der Regierung hat die Arbeitsgruppe 1 ihre Arbeit am 25. September, die Arbeitsgruppe 2 am 26. September aufgenommen. Die Arbeitsgruppe 3 werde als Fachveranstaltung Anfang 2007 stattfinden und die Arbeitsgruppe 4, die als kontinuierliche Arbeitsgruppe eingerichtet wird, soll sich in diesem Monat das erste Mal zusammenfinden. Die Ergebnisse der Feststellung der Sprachförderangebote stünden in Form von Dokumentationen und Analyseberichten als Download auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung.
Der nationale Integrationsplan habe das Ziel, auf politischer Ebene zentrale Integrationsdefizite und Potenziale zu identifizieren, Lösungen zu entwickeln und Kriterien zu deren Evaluierung zu erarbeiten. Mit dieser Aufgabenteilung soll sichergestellt werden, dass keine unnötigen Parallelstrukturen und Arbeiten entstehen, heißt es in der Antwort.