Grüne: Keine Verschlüsselung öffentlich-rechtlicher Programme
Berlin: (hib/SUK) Die Grünen befürchten, dass es bei einer Grundverschlüsselung digitaler Fernsehprogramme zum Missbrauch von Nutzerdaten kommen könnte. Sie fordern die Bundesregierung daher in einem Antrag ( 16/3545) dazu auf, im Fall einer Grundverschlüsselung Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes zu treffen und so das Entstehen des so genannten "gläsernen Kunden" zu verhindern.
Außerdem soll sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass Regelungen getroffen werden, die den freien Empfang von Vollprogrammen des Rundfunks "für alle Bürgerinnen und Bürger" garantieren und auch zukünftig deren Kommunikationsfreiheit schützen sowie den Zugang zu Sendern und Signalen gewährleisten. Die Regierung soll sich für die Formulierung klarer Regeln einsetzen, die sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme von einer Gebühr für die Satellitenübertragung "ausgespart bleiben".
Zur Begründung heißt es, die Verschlüsselung von Fernsehprogrammen verursache beim Endverbraucher Mehrkosten - dadurch könnten sich Bevölkerungsteile, die weniger zahlungskräftig sind, die verschlüsselten Vollprogramme finanziell nicht leisten. Die Folge wäre nach Ansicht der Grünen eine "Spaltung der Zuschauer in diejenigen mit breitem Zugang zu Informationen und die anderen mit verringertem Zugang". Dies widerstrebe dem Ziel, eine Informationsgesellschaft voranzubringen.
Weiter führen die Grünen an, der Satellitenbetreiber SES Astra werde im Laufe des nächsten Jahres für den Empfang digitaler Fernsehprogramme eine Gebühr einführen und die Fernsehprogramme über eine digitale Satellitenvertriebsplattform verschlüsselt verbreiten. Das Programmangebot werde gegen eine monatliche Grundgebühr für die Endkunden freigeschaltet. Nach Ansicht der Grünen geht mit der Verschlüsselung des Fernsehprogramms eine "Adressierbarkeit der Empfänger" einher. Dies halten die Grünen für "datenschutzrechtlich bedenklich", weil die Plattformbetreiber das Wissen über die Endkunden und deren Konsumverhalten zu Vermarktungszwecken ausnutzen könnten.
Nach Ansicht der Grünen ist eine namentliche Registrierung zur Abrechnung des Kunden, so wie sie aktuell geplant sei, nicht nötig. Das Unternehmen, das ein Programmangebot verschlüsselt versende, müsse lediglich wissen, ob der Endkunde für die Entschlüsselung bezahlt habe. Falls eine Programmverschlüsselung nicht verhindert werde, sei ein so genanntes Prepaid-Modell zur Abrechnung vorzuziehen. Diese Form der Abrechnung würde, so die Grünen, eine "unkontrollierte Weitergabe" von Daten über das Konsumverhalten der Endkunden verhindern und eine anonyme Nutzung weiterhin ermöglichen.