Bundesregierung will neues Rechtsdienstleistungsgesetz schaffen
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung will ein Rechtsdienstleistungsgesetz schaffen. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen. Ziele der Neuregelung sollen der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sein, erklärt die Regierung in dem dazu vorgelegten Entwurf ( 16/3655). Rechtsdienstleistungen dürften nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erbracht werden. Als Ausnahme soll zugelassen werden, dass im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit diese Rechtsdienstleistungen außergerichtlich auch durch Nichtanwälte erbracht werden dürfen, soweit es sich um Nebenleistungen handelt, die zur Haupttätigkeit gehören. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, die nicht gegen Entgelt erbracht werden, dürfen nach dem Gesetzentwurf von jedermann erbracht werden. Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises erbringen, sollen jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet werden, eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen. Gleiches solle für Rechdienstleistungen durch Vereine, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände gelten.
Bei dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistungen ist die Möglichkeit des Verbots vorgesehen. Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistung im ausländischen Recht sollen nur Personen erbringen dürfen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und in einem neu zu schaffenden Rechtsdienstleistungsregister erfasst sind.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die völlige Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes geboten sei, weil zur Zeit des NS-Regimes jüdische Juristen aus allen Bereichen des Rechts ausgeschlossen wurden. Sozialrechtsberatung sei allein den Organisationen der NSDAP vorbehalten gewesen.
Praktiker in den Bundesländern hätten den Referentenentwurf der Bundesregierung überwiegend positiv aufgenommen, erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf weiche allerdings in einigen Bereichen von den vorherigen Entwürfen ab. Die Länderkammer erwartet daher, dass die Einwände und Vorschläge aus der Praxis sorgfältig geprüft und möglichst berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Gegenäußerung zugesichert.