Finanzausschuss/
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag
über in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Probleme im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilienkrediten beraten. Zum
Thema hatte es bereits Kleine Anfragen der FDP und der
Linksfraktion gegeben, in denen auf den Kauf und die Verwertung von
Darlehenspaketen durch US-Finanzinvestoren hingewiesen worden war.
Rund 1.700 Bürger und Unternehmen seien
Vollstreckungsmaßnahmen und Beitreibungen durch eine
Inkassogesellschaft ausgesetzt gewesen, hieß es darin. Der
Finanzausschuss war sich darin einig, dass das Thema differenziert
betrachtet werden muss. Nach Auffassung der FDP muss zum einen
unterschieden werden zwischen ordnungsgemäß bedienten
und nicht bedienten Krediten sowie zwischen gewerblichen und
privaten Interessen, etwa denen eines Häuslebauers. Der
Häuslebauer, der seine Kredite ordnungsgemäß
abzahlt und dessen Bank seinen Kredit in einem "Paket"
weiterverkauft, sollte nicht mit schlechteren Konditionen bestraft
werden, auch wenn dies rechtlich möglich sei, so die Fraktion.
Nach Darstellung der Unionsfraktion findet sich im
"Kleingedruckten" der Kreditverträge häufig eine Klausel,
die den Weiterverkauf zulässt. Dabei gelte die vertragliche
Zinsbindung jedoch weiter, problematisch könne lediglich die
Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Festzinsphase werden.
Missbräuche müssten nach Auffassung der Fraktion
abgestellt werden. Für die SPD könnte eine
größere Transparenz bei den Vertragsbedingungen
möglicherweise ausreichen, das Problem zu beheben. Der
Bankkunde müsse wissen, worauf er sich einlasse. Zahle er sein
Darlehen ordnungsgemäß ab, dann habe er bei einem
angedrohten Verkauf die Chance, die Bank zu wechseln. Sei der
Kredit allerdings Not leidend, werde er häufig keine andere
Bank finden. Nach Angaben der Bündnisgrünen werden
zunehmend auch die ordnungsgemäß bedienten Kredite in
Paketen verkauft. Wenn ein Kredit regelmäßig bedient
werde, bestehe ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden
und seiner Bank. Dies berühre auch Fragen des
Bankgeheimnisses. Die Bundesregierung schlug vor, beim
federführenden Bundesjustizministerium eine Stellungnahme
einzuholen. Verkäufe von Forderungen müssten nach wie vor
zulässig bleiben. Auswüchse sollten allerdings beseitigt
werden, etwa beim Verkauf von nicht Not leidenden Krediten. Der
Finanzausschuss will das Thema gemeinsam mit dem Rechtsausschuss
weiterberaten.