hib-Meldung
382/2006
Datum: 13.12.2006
heute im Bundestag - 13.12.2006
"Investmentfonds-Anleger muss alle Informationen haben"
16/3772) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3523). Dies sei auch in der EU-Richtlinie
für harmonisierte Investmentfonds und im deutschen
Investmentgesetz festgelegt. Derzeit befinde sich die
Europäische Kommission mit Anlegern, Industrie,
Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern in
einer Diskussion darüber, wie der Anleger über die Kosten
und vor allem die Transaktionskosten informiert werden soll. Die
Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds verlange weder
die Angabe von Transaktionskosten noch die Ausweisung des
Portfolioumsatzes (Portfolio Turnover Rate). Für die Angabe
von Transaktionskosten spreche sich die EU-Kommission in ihrer
Empfehlung zum vereinfachten Verkaufsprospekt nur vage aus, so die
Regierung. Nach Abschluss der Gespräche werde sie prüfen,
heißt es weiter, wie die europäischen Standards in
deutsches Recht umgesetzt werden können. Angestrebt werde eine
EU-einheitliche Lösung, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten
inländischer Anbieter zu vermeiden. Allerdings will die
Regierung bereits bei der geplanten Novelle des Investmentgesetzes
prüfen, wie die Kostentransparenz verbessert werden
kann.
Berlin: (hib/VOM) Der Anleger, der in einen Investmentfonds
investiert, muss alle Informationen über den Fonds haben, um
sich über die Anlage und die damit verbundenen Risiken
informieren zu können. Diese Auffassung vertritt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_382/07