hib-Meldung
393/2006
Datum: 20.12.2006
heute im Bundestag - 20.12.2006
Regierung: Forderungen von Kirchen im Evaluierungsbericht aufgegriffen
16/3747) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3453) die dies in Frage gestellt hatte. Im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war eine Evaluierung des
Zuwanderungsgesetzes vereinbart worden. Dabei sollte untersucht
werden, ob die mit dem Gesetz verfolgten Ziele erreicht worden
sind. Im Vorfeld einer Anhörung des Ministeriums Ende
März dieses Jahres seien alle Innenministerien und
Senatsverwaltungen für Inneres der Länder gebeten worden,
über ihre Erfahrungen bei der Anwendung des
Zuwanderungsgesetzes zu berichten. Darüber hinaus sei den mit
der Anwendung des Gesetzes befassten Bundesressorts, der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, dem Beauftragten der Regierung
für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie den
Kirchen und Nichtregierungsorganisationen Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden. In diesen Stellungnahmen seien
zahlreiche weit auseinander klaffende Positionen vertreten worden,
so die Regierung. Bei der Abfassung des Berichts habe man alle
Stellungnahmen berücksichtigt, auch wenn sich das Ministerium
"naturgemäß nicht allen Auffassungen anschließen
kann". Der Bericht und die beiden Anlagenbände seien im
Internet auf der Homepage des Bundesinnenministeriums abrufbar.
Beispielsweise sei die Forderung des Diakonischen Werks der
Evangelischen Kirche in Deutschland aufgegriffen worden, das
Integrationskursangebot dadurch zu verbessern, dass ausreichende
Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten werden. Als
Handlungsempfehlung habe man die Forderung des Diakonischen Werks
aufgenommen, dass Deutsche, die nicht als Spätaussiedler
ausgereist sind und keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben,
Zugang zu den Integrationskursen erhalten sollen. Im Übrigen
heißt es in der Antwort, die sachlich gehaltene Kritik des
Diakonischen Werkes am Evaluierungsbericht verdeutliche den
Standpunkt der Evangelischen Kirche, der vom Ministerium nicht
umfassend geteilt werde. Die Regierung weist auch darauf hin, dass
nicht alle Nichtregierungsorganisationen, die darum gebeten wurden,
am Praktiker-Erfahrungsaustausch teilgenommen haben. Aus fachlicher
Sicht hätten viele der vorgetragenen Forderungen nicht
befürwortet und deshalb auch im Bericht nicht
berücksichtigt werden können. Die Regierung werde
prüfen, heißt es weiter, einzelne Handlungsempfehlungen
in den Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der EU aufzunehmen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält daran fest, dass
der Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum
Zuwanderungsgesetz Forderungen von Kirchen und
Nichtregierungsorganisationen aufgegriffen hat. Dies betont sie in
ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_393/02