Im Bundestag notiert: Rechtsgrundlage für eine so genannte Online-Durchsuchung
Berlin: (hib/BOB) Nach der Rechtsgrundlage für eine so genannte Online-Durchsuchung für Computer, ohne den Benutzer fragen zu müssen, erkundigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/3883) weist sie auf einen noch nicht veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes vom Ende November dieses Jahres hin. Danach sind Anträge auf Online-Durchsuchungen der Bundesanwaltschaft nicht genehmigungsfähig, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt, dem die notwendige gesetzliche Grundlage fehlt.