Innenausschuss
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Seine Zuständigkeiten korrespondieren so weitgehend mit denen des Bundesministeriums des Innern.
In der 14. Wahlperiode war bislang die Arbeit an den Vorlagen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts das zentrale Thema in den Beratungen des Ausschusses.
Darüber hinaus befassten sich die 37 Mitglieder unter anderem mit folgenden Themen:
- Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste; ein entsprechender Gesetzentwurf wurde verabschiedet;
- Stiftungen zur Zwangsarbeiterproblematik;
- Fortführung der allgemeinen und repräsentativen Wahlstatistik;
- Rückgabe der von der CIA sichergestellten Stasi-Unterlagen.
Vorlagen in Rechtsbereichen, in denen es zu Überschneidungen mit den Zuständigkeiten anderer Ausschüsse kommt, wie z.B. zur Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung, für die der Rechtsausschuss | federführend zuständig ist, werden vom Innenausschuss mitberaten.
Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit führt der Innenausschuss regelmäßig öffentliche Anhörungen durch. Dazu werden experten aus der Wissenschaft und Praxis, aus Verbänden, Gewerkschaften und anderen Institutionen eingeladen, die ihr Sach- und Fachwissen in die Beratungen des Ausschusses einbringen. So fand am 13. April 1999 eine Anhörung zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht statt. Der Ausschuss würdigt in seiner Arbeit aber auch Meinungsäußerungen internationaler Organisationen, wie z.B. des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR).
Der Innenausschuss nimmt Berichte der Bundesregierung zu wichtigen Sachgebieten der Innenpolitik entgegen. Bei überwiesenen Berichten wie dem Bundesstatistikbericht, den Tätigkeitsberichten des Datenschutzbeauftragten sowie der Gauck-Behörde, dem Beamtenversorgungsbericht, dem Medienbericht und dem Bericht der Wahlkreiskommission kann er auf ihrer Basis Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung aussprechen. Berichte der Bundesregierung zu aktuellen Themen, wie z.B. der Inneren Sicherheit, berät der Ausschuss im Rahmen seiner Kontrollfunktion.
Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien (Europäischer Rat, Europaparlament und Kommission) zu den verschiedensten Felder der Innenpolitik nehmen immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnisse dieser Beratungen sind teilweise Aufforderungen an die Bundesregierung, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozeß einzubringen.