Wahlprüfungsausschuss
Bericht zur 15. Wahlperiode
Der Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einsprüchen, mit denen jeder Bürger Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl geltend machen kann. Ein Wahleinspruch ist allerdings nur dann mit der Folge begründet, dass eine Auszählung oder die Wahl ganz oder teilweise neu stattfinden müssen, wenn der festgestellte Fehler auf die Verteilung der Mandate (Sitze) Einfluss hatte oder hätte haben können.
Dies ließ sich im Hinblick auf die Bundestagswahl vom 22. September 2002 in keinem Fall feststellen. Hiervon unabhängig geht der Wahlprüfungsausschuss jedoch jedem behaupteten Wahlmangel nach, schon um möglichen künftigen Wiederholungen entgegen zu wirken oder wahlrechtliche Reformüberlegungen anzustoßen. Im Ergebnis hat das Plenum auf der Grundlage dreier Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses (Drucksachen. 15/1150, 15/1850 und 15/2400) 520 Wahleinsprüche zurückgewiesen.
Gegenwärtig sind vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere, von Einspruchsführern gegen den Zurückweisungsbeschluss erhobene Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Sie betreffen insbesondere die Behandlung der sogenannten. "Berliner Zweitstimmen" sowie die Zulässigkeit von Überhangmandaten. Da auch die Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments derzeit noch durch den Bundestag zu überprüfen war, hat der Wahlprüfungsausschuss auch 46 Einsprüche gegen die Europawahl vom 13. Juni 2004 geprüft. Auf der Grundlage zweier Beschlussempfehlungen (Drucksachen. 15/4250 und 15/4750) hat das Plenum die Einsprüche zurückgewiesen.