Bund soll Schutzfrist um 30 Jahre kürzen(ku) Der stellvertretende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Michael Vesper (Bündnis 90/Die Grünen), hat am 24. Januar im Fachausschuss für den Entwurf des Bundesrates zum Bundesarchivgesetz ( 14/3830) geworben. Vesper legte die Gründe dar, die dafür sprächen, Archivakten, die Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, bereits bis zu 30 Jahre früher freizugeben, als es die derzeit gültige Sperrfrist von 80 Jahren vorsieht. Dann könnten Unterlagen bereits nach fünfzig Jahren genutzt werden. Dies sei besonders für Informationen über die NS-Zeit und die ersten Nachkriegsjahre für wissenschaftliche Forschungsarbeiten und die Wahrnehmung berechtigter Belange, wie sie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme empfohlen habe, von herausragender Bedeutung. Weder die Forschung noch die interessierte Öffentlichkeit habe Verständnis dafür, diese Unterlagen unter Hinweis auf das Steuergeheimnis weiter einer Auswertung und Nutzung vorzuenthalten. Für den Bundesrat sei die Verkürzung der Sicherheitsfrist hinnehmbar, das von der Bundesregierung beabsichtigte feste Datum bei der Festlegung der Schutzpflicht aber nicht akzeptabel. Als Zeitpunkt habe die Regierung den 23. Mai 1949 vorgesehen. Dagegen schlage der Bundesrat eine "gleitende Schutzfrist" vor. |